EGMR gibt Aleviten Recht

[Filiz Sirin] Die Angabe der Religionszugehörigkeit auf türkischen Personalausweisen verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. In dem Urteil wurde vom Menschenrechtsgerichtshof festgestellt, dass auch die seit 2006 in der Türkei vorhandene Möglichkeit, das Feld «Religionszugehörigkeit» in den Personaldokumenten frei zu lassen, nicht ausreiche.



egmr1.jpgDer Klage Sinan Isiks aus dem Jahr 2004 darauf, dass in seinem Ausweis das "Alevitentum" als Religionszugehörigkeit stehen sollte, wurde nun vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Recht gegeben. Am 02.02.2010 entschied der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg nach §9, dass eine Angabe über der Religionszugehörigkeit auf türkischen Personalausweisen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.



Der Kläger selbst ist Alevite. Der Mann hatte 2004 in der Türkei verlangt, beim Eintrag der Religionszugehörigkeit «islamisch» durch «alevitisch» ersetzen zu lassen. Türkische Gerichte hatten den Antrag des Mannes abgelehnt. sie argumentierten, dass die Aleviten lediglich eine Untergruppe des Islam darstellen würden. Sinan Isik jedochg akzeptierte dieses Urteil nicht und kämpfte weiter für seine Religionsfreieheit und gegen die religiöse Assimilation.



In dem Urteil wurde vom Menschenrechtsgerichtshof festgestellt, dass auch die seit 2006 in der Türkei vorhandene Möglichkeit, das Feld «Religionszugehörigkeit» in den Personaldokumenten frei zu lassen, nicht ausreiche. Eine solche gesetzliche Festlegung zwinge die Ausweisinhaber auf unzulässige Weise eine Angabe über ihre Glaubensrichtung zu machen. Schon das Vorhandensein einer solchen Rubrik in Ausweispapieren widerspreche dem Freiheitsgrundsatz, da niemand gezwungen werden dürfe, seine Religion oder Weltanschauung offenzulegen.