| Geh‘ wählen und stärke die Demokratie! |
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Liebe Mitstreiterinnen und
Mitstreiter, am Sonntag, 07. Februar 2010 finden in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens erstmalig Wahlen zu den Integrationsräten bzw. Integrationsausschüssen statt. Früher existierten nur Ausländerbeiräte. Diese wurden mit einer Gesetzesänderung aufgewertet und mit mehr Rechten versehen. Nun werden die neu zu wählenden Gremien entweder Integrationsräte oder Integrationsausschüsse heißen. Als Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e.V. und unserem Regionalverband in NRW, der Alevitischen Jugend in NRW e.V., rufen wir Dich dazu auf, von Deinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Nichtwählen stärkt auch hier die Falschen! Deine Stimme ist deshalb so wichtig, weil der Integrationsrat bzw. Integrationsausschuss in deiner Stadt die erste Anlaufstelle für alle Menschen sein wird, wenn es um Fragen der Integration geht. Wenn also in diesem Gremium Personen sitzen, die erkennbar nur die Lobbyarbeit für bestimmte Gruppen machen, dann werden Deine Interessen womöglich unberücksichtigt bleiben. Zudem gibt es zahlreiche KandidatInnen-Listen, die nationalistische bzw. islamisch-orthodoxe Interessen vertreten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Du Deine Stimme bewusst Listen oder Personen gibst, die interkulturelle, pluralistische und freiheitlich-demokratische Ziele verfolgen, so wie es unseren Verbandszielen entspricht. Deshalb ist deine Stimme ist etwas wert! Nutze sie! Humanistische Grüße Ali Doğan Bundesvorsitzender Hinweis : Wahlberechtigt für die Integrationsratswahlen sind alle Ausländer und Ausländerinnen, die am Wahltag · 16 Jahre alt sind, · sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und · mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Moers haben. Wahlberechtigt sind bei Erfüllung der oben angegebenen Voraussetzungen zudem Deutsche, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2, 3, 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes frühestens 5 Jahre vor dem Tag der Wahl erworben wurde. Diese Personen müssen sich bis zum 12. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen. |