[Filiz Sirin] Die Angabe der
Religionszugehörigkeit auf türkischen Personalausweisen verstößt gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention. In dem Urteil wurde vom
Menschenrechtsgerichtshof festgestellt, dass auch die seit 2006 in der Türkei
vorhandene Möglichkeit, das Feld «Religionszugehörigkeit» in den
Personaldokumenten frei zu lassen, nicht ausreiche.
Der Klage Sinan Isiks aus dem Jahr 2004 darauf,
dass in seinem Ausweis das "Alevitentum" als Religionszugehörigkeit
stehen sollte, wurde nun vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Recht
gegeben. Am 02.02.2010 entschied der Europäischer Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg nach §9, dass eine Angabe über der Religionszugehörigkeit
auf türkischen Personalausweisen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention
verstößt.
Der Kläger selbst ist Alevite. Der Mann
hatte 2004 in der Türkei verlangt, beim Eintrag der Religionszugehörigkeit
«islamisch» durch «alevitisch» ersetzen zu lassen. Türkische Gerichte hatten
den Antrag des Mannes abgelehnt. sie argumentierten, dass die Aleviten
lediglich eine Untergruppe des Islam darstellen würden. Sinan Isik jedochg
akzeptierte dieses Urteil nicht und kämpfte weiter für seine Religionsfreieheit
und gegen die religiöse Assimilation.
In dem Urteil wurde vom Menschenrechtsgerichtshof festgestellt,
dass auch die seit 2006 in der Türkei vorhandene Möglichkeit, das Feld
«Religionszugehörigkeit» in den Personaldokumenten frei zu lassen, nicht
ausreiche. Eine solche gesetzliche Festlegung zwinge die Ausweisinhaber auf
unzulässige Weise eine Angabe über ihre Glaubensrichtung zu machen. Schon das
Vorhandensein einer solchen Rubrik in Ausweispapieren widerspreche dem
Freiheitsgrundsatz, da niemand gezwungen werden dürfe, seine Religion oder
Weltanschauung offenzulegen.