am Sonntag, 07. Februar
2010 finden in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens erstmalig Wahlen
zu den Integrationsräten bzw. Integrationsausschüssen statt. Früher existierten
nur Ausländerbeiräte. Diese wurden mit einer Gesetzesänderung aufgewertet und
mit mehr Rechten versehen. Nun werden die neu zu wählenden Gremien entweder
Integrationsräte oder Integrationsausschüsse heißen.
Als Bund der Alevitischen
Jugendlichen in Deutschland e.V. und unserem Regionalverband in NRW, der
Alevitischen Jugend in NRW e.V., rufen wir Dich dazu auf, von Deinem Wahlrecht
Gebrauch zu machen.
Nichtwählen
stärkt auch hier die Falschen!
Deine Stimme ist deshalb so
wichtig, weil der Integrationsrat bzw. Integrationsausschuss in deiner Stadt
die erste Anlaufstelle für alle Menschen sein wird, wenn es um Fragen der
Integration geht. Wenn also in diesem Gremium Personen sitzen, die erkennbar
nur die Lobbyarbeit für bestimmte Gruppen machen, dann werden Deine Interessen
womöglich unberücksichtigt bleiben.
Zudem gibt es zahlreiche
KandidatInnen-Listen, die nationalistische bzw. islamisch-orthodoxe Interessen
vertreten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Du Deine Stimme bewusst Listen oder
Personen gibst, die interkulturelle, pluralistische und
freiheitlich-demokratische Ziele verfolgen, so wie es unseren Verbandszielen
entspricht.
Deshalb ist deine Stimme
ist etwas wert! Nutze sie!
Humanistische Grüße
Ali
Doğan
Bundesvorsitzender
Hinweis:
Wahlberechtigt für
die Integrationsratswahlen sind alle Ausländer
und Ausländerinnen, die am Wahltag
·
16
Jahre alt sind,
·
sich
seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
·
mindestens
seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Moers haben.
Wahlberechtigt sind
bei Erfüllung der oben angegebenen Voraussetzungen zudem Deutsche, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 3 Absatz 1
Nummer 2, 3, 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes frühestens 5 Jahre
vor dem Tag der Wahl erworben wurde.
Diese Personen
müssen sich bis zum 12. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen
lassen. Sie haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu führen.